MedicScreenDigitales Wartezimmer

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

MedicScreen Software, Fernwartung, Support und Zusatzmodule für Geschäftskunden

These terms apply to business customers. The contractual language is German. The complete German text and its PDF version are provided below.

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner ist Sascha Spiegel, handelnd unter SaGoz Media, Dörrmorsbacher Str. 22, 63743 Aschaffenburg, Deutschland, E-Mail: info@medicscreen.de, Telefon: 06021/6244332, USt-IdNr.: DE321217188 (nachfolgend Anbieter). MedicScreen ist die Bezeichnung des angebotenen Systems.

1.2 Diese AGB gelten für vereinbarte Leistungen rund um MedicScreen, insbesondere Softwareüberlassung auf Zeit, automatischen TV-Betrieb, Fernwartung, Support, Zusatzmodule und gesondert beauftragte Einrichtung oder Hardwarelieferung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Praxen und medizinische Einrichtungen, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.

2. Vertragsschluss, Einbeziehung und Rangfolge

2.1 Die Website dient der Information und Kontaktaufnahme. Eine Anfrage oder eine automatisch versandte Eingangsbestätigung begründet noch keinen Vertrag. Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots innerhalb seiner Bindungsfrist oder durch beiderseitige Unterzeichnung. Abweichende Bestellungen bedürfen der Zustimmung des Anbieters. Angebote ohne ausdrücklich genannte Bindungsfrist sind freibleibend und bedürfen einer Auftragsbestätigung.

2.2 Diese AGB gelten nur, wenn ihre Einbeziehung vereinbart wurde und der Kunde vor Vertragsschluss Gelegenheit hatte, die bezeichnete Fassung einzusehen und zu speichern. Der Anbieter stellt sie insbesondere als PDF zum Angebot oder Vertrag bereit. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Ergänzend gelten der konkrete Vertrag, die darin einbezogene Leistungsbeschreibung und diese AGB. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hat für ihren Regelungsbereich Vorrang. Abweichende Kunden-AGB werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung Bestandteil des Vertrags.

3. Leistungsumfang und Verwendungszweck

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot und dem Vertrag. Soweit dort nicht anders vereinbart, umfasst das Basisabonnement einen Praxisstandort, einen freigegebenen Mini-PC als Player und einen angeschlossenen TV. Weitere Geräte, Standorte, Zusatzmodule, Hardware, Einrichtung und Installation sind gesondert zu vereinbaren. Eine allgemeine Betreuung der Praxis-IT ist nicht enthalten.

3.2 MedicScreen dient der Darstellung von Praxisinformationen und redaktionellen Inhalten im Wartezimmer sowie bei gesonderter Buchung dem Patientenaufruf. Es wird kein Diagnose-, Therapie-, Notfall-, Überwachungs- oder sicherheitskritisches System geschuldet. Medizinische Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Patientennachfrage oder eine Verkürzung tatsächlicher Wartezeiten wird nicht zugesagt.

4. Beginn, Laufzeit und Kündigung des Basisabonnements

4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, beginnen Vertragslaufzeit, laufende Leistung und Vergütung mit der Aktivierung des Mini-PCs am vorgesehenen TV. Das Aktivierungsdatum wird dokumentiert und dem Kunden in Textform bestätigt. Bestellung, Lieferung oder vorbereitende Einrichtung allein lösen den Abonnementbeginn nicht aus. Separat bestellte Lieferungen und Leistungen können entsprechend ihrer Vereinbarung zuvor abgerechnet werden.

4.2 Soweit der Vertrag nichts Abweichendes bestimmt, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 36 Monate ab Aktivierung. Anschließend verlängert sich das Basisabonnement jeweils um zwölf Monate, wenn es nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Entscheidend ist der Zugang der Kündigung. Kündigungen sind in Textform, etwa per E-Mail, möglich; gegenüber dem Anbieter an info@medicscreen.de.

4.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, setzt sie eine erfolglose Abhilfefrist oder Abmahnung voraus. Ein Wechsel der Zahlungsweise und die Buchung oder Kündigung eines Moduls verändern die Laufzeit des Basisabonnements nicht.

5. Preise, Zahlungsweisen und Rechnungen

5.1 Maßgeblich sind die vereinbarten Preise, jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Standardpreis des Basisabonnements beträgt, soweit nicht abweichend vereinbart, 59,00 € pro Vertragsmonat. Bei halbjährlicher Vorauszahlung werden 354,00 € netto für jeweils sechs Vertragsmonate, bei jährlicher Vorauszahlung 708,00 € netto für jeweils zwölf Vertragsmonate berechnet. Ein Preisnachlass für Vorauszahlung ist nicht vorgesehen.

5.2 Der Vertrag bestimmt die Zahlungsweise. Ohne Auswahl gilt monatliche Zahlung. Der jeweilige Zahlungszeitraum wird zu seinem Beginn im Voraus berechnet. Vertragsmonate und Vorauszahlungszeiträume beginnen mit dem Leistungsbeginn; fehlt der entsprechende Kalendertag in einem Folgemonat, ist dessen letzter Tag maßgeblich. Ein Wechsel der Zahlungsweise ist zum nächsten Vertragsjahr bei Mitteilung mindestens einen Monat vorher möglich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar. Ein Lastschrifteinzug setzt ein gesondertes Mandat voraus.

5.3 Module werden auch bei halbjährlicher oder jährlicher Vorauszahlung des Basisabonnements separat monatlich abgerechnet. Zusatzarbeiten, Hardware, Fremdkosten und Vor-Ort-Leistungen werden nach ihrer gesonderten Vereinbarung berechnet. Vereinbarte Nettopreise ändern sich während der jeweiligen Laufzeit nicht; für Preisanpassungen gilt Ziffer 22. Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden ab ihrem Inkrafttreten berücksichtigt.

6. Software, Nutzungsrechte und Weiterentwicklung

6.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der MedicScreen Software im vereinbarten Geräte- und Standortumfang. Ein Erwerb des Quellcodes oder ein unbefristetes Nutzungsrecht ist damit nicht verbunden. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben zulässig. Eine Weitervermietung oder Bereitstellung für fremde Einrichtungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

6.2 Enthalten sind erforderliche Fehlerkorrekturen sowie Sicherheits- und Kompatibilitätsupdates der MedicScreen Software und der vom Anbieter verwalteten Player-Konfiguration. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, soweit die vereinbarten wesentlichen Funktionen und die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben. Individuelle Entwicklungen, zusätzliche Module und die Unterstützung beliebiger Fremdsysteme werden dadurch nicht geschuldet.

7. Betrieb, Fernzugriff und Wartung

7.1 Die veröffentlichten Präsentationen werden auf dem vereinbarten Player automatisch abgespielt. Voraussetzung sind geeignete Hardware, Stromversorgung und eine für Aktualisierung, Veröffentlichung und Fernwartung geeignete Internetverbindung. Der Fernzugriff erfolgt anlassbezogen zur Fehlerdiagnose, Konfigurationsprüfung, Wartung oder vereinbarten Unterstützung und ist auf den vereinbarten Player und die erforderlichen Funktionen begrenzt.

7.2 Ohne gesonderte Servicevereinbarung werden keine feste prozentuale Verfügbarkeit, garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit, Rufbereitschaft oder laufende personelle Überwachung geschuldet. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Bereitstellung und zur Behebung eigener Leistungsmängel bleibt bestehen. Planbare betriebsunterbrechende Wartungen werden nach Möglichkeit mindestens zwei Werktage vorher angekündigt und außerhalb der mitgeteilten Praxiszeiten durchgeführt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen bleiben möglich; der Anbieter informiert sobald zumutbar.

8. Support und monatliches Servicekontingent

8.1 Support erfolgt per E-Mail an info@medicscreen.de und telefonisch unter 06021/6244332, Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr deutscher Ortszeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters in Bayern. Anfragen werden nach Eingang und Dringlichkeit innerhalb angemessener Zeit bearbeitet. Abweichende Servicezeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

8.2 Für Bedienhilfe und kleinere gewünschte Konfigurationsanpassungen sind insgesamt 30 Minuten tatsächliche Bearbeitungszeit pro Vertragsmonat enthalten, soweit nicht anders vereinbart. Beispiele sind Änderungen von Öffnungszeiten, Farben und der Reihenfolge vorhandener Slides sowie die Aktivierung oder Deaktivierung vorhandener Slides, etwa für Urlaub oder Grippeimpfung. Dazu gehörende Telefonate und E-Mails zählen mit; parallele Bearbeitung wird nicht doppelt berechnet. Das Kontingent gilt insgesamt, unabhängig von der Zahl gebuchter Module.

8.3 Nicht verbrauchte Minuten verfallen zum Ende des Vertragsmonats; eine Übertragung oder Auszahlung erfolgt nicht. Der Anbieter dokumentiert den Aufwand minutengenau und weist ihn auf Anfrage nach. Erforderliche Updates, reguläre technische Wartung, die erste Einordnung einer Störungsmeldung sowie die Prüfung und Behebung von Mängeln der geschuldeten Anbieterleistung werden nicht auf das Kontingent angerechnet. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

9. Zusatzarbeiten und Kostenfreigabe

9.1 Nicht in der Monatspauschale enthalten sind insbesondere laufende Inhaltserstellung und Gestaltung neuer Präsentationen, größere Umgestaltungen, Schulungen, individuelle Programmierung, Schnittstellenentwicklung, allgemeine Netzwerk- und Routerarbeiten, Fremdsoftwarebetreuung, Hardware-Reparaturen, Ersatzgeräte, Vor-Ort-Einsätze, Umzüge und kundenseitig verursachte Neuinstallationen. Abweichend ausdrücklich beauftragte Leistungen sowie Ansprüche wegen einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.

9.2 Zusatzarbeiten erfolgen nur nach gesonderter Beauftragung in Textform. Der Anbieter nennt zuvor Leistung, voraussichtlichen Aufwand und Kostenrahmen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Stundensatz 90,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer bei minutengenauer Abrechnung ohne Mindestpauschale. Anfahrt, Material und Fremdkosten sind gesondert freizugeben. Eine Überschreitung des freigegebenen Kostenrahmens bedarf erneuter Zustimmung. Allein die Übersendung einer Supportanfrage oder das spätere Erkennen einer kundenseitigen Ursache begründet keinen kostenpflichtigen Zusatzauftrag.

10. Mitwirkung und technische Voraussetzungen beim Kunden

10.1 Der Kunde stellt geeignete Stromversorgung, funktionsfähige Geräte, erforderliche Internet- und Netzwerkverbindungen sowie vereinbarte Zugriffsberechtigungen bereit und benennt einen Ansprechpartner. Er meldet Störungen nachvollziehbar und unterstützt bei zumutbaren Prüfungen von Stromversorgung, Kabeln, Verbindung und Anzeige. Verzögerungen wegen fehlender notwendiger Mitwirkung werden dem Anbieter nur im dadurch verursachten Umfang nicht zugerechnet; der Anbieter weist auf das Hindernis und die benötigte Mitwirkung hin.

10.2 Vom Anbieter verwaltete System-, Sicherheits- und Fernzugriffseinstellungen werden nur nach Abstimmung verändert. Zugangsdaten sind zu schützen; ein vermuteter Missbrauch ist unverzüglich zu melden. Der Kunde darf den Player nicht für vertragsfremde Anwendungen oder als allgemeinen Praxisrechner verwenden. Eigene Originaldateien und Inhalte sind im zumutbaren Umfang gesichert aufzubewahren; dies entbindet den Anbieter nicht von eigenen vereinbarten Sicherungs- und Datenschutzpflichten.

11. Inhalte, Freigaben und Rechte Dritter

11.1 Der Kunde verantwortet Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und erforderliche Nutzungsrechte seiner bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstigen Inhalte, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Einwilligungen abgebildeter Personen. Medizinische Angaben und Werbeaussagen des Kunden sind von ihm fachlich und rechtlich zu prüfen. Eine rechtliche oder medizinische Beratung oder Vollprüfung ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet. Für eigene Leistungs- oder Inhaltspflichten bleibt der Anbieter verantwortlich.

11.2 Der Kunde räumt dem Anbieter die für Speicherung, technische Bearbeitung, Veröffentlichung und Wiedergabe seiner Inhalte erforderlichen Rechte ausschließlich zur Vertragsdurchführung ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung zu Werbe- oder Referenzzwecken setzt eine gesonderte Erlaubnis voraus. Bei nachvollziehbaren Hinweisen auf Rechtsverletzungen darf der Anbieter betroffene Inhalte im erforderlichen Umfang vorübergehend sperren; er informiert den Kunden und ermöglicht eine Stellungnahme, soweit keine dringenden Gründe entgegenstehen.

12. Optionales Modul Wetteranzeige

12.1 Das Wettermodul zeigt Wetterdaten am vereinbarten Praxisstandort als Wetterslide in den verfügbaren Ansichten, beispielsweise als Drei-Tage-Vorschau. Soweit nicht anders vereinbart, kostet es 5,00 € netto pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer für den vereinbarten Player / TV. Voraussetzung sind ein geeigneter Standort und die für Datenaktualisierungen erforderliche Verbindung.

12.2 Wetterdaten und Prognosen hängen auch von der Verfügbarkeit und Qualität externer Daten ab; eine bestimmte Wetterentwicklung oder uneingeschränkte Prognosegenauigkeit wird nicht zugesagt. Das Modul ist kein Warn- oder Gefahrenmeldesystem. Der Anbieter bleibt für seine geschuldete Integration und Bereitstellung verantwortlich; ein Fremddienstausfall führt nicht pauschal zum Ausschluss von Mängelrechten.

13. Optionales Modul Patientenaufruf und Fremdschnittstellen

13.1 Das Modul blendet Patientenaufrufe in das laufende Slide-Programm ein. Soweit nicht anders vereinbart, kostet es 39,00 € netto pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer für den vereinbarten Player / TV. Erforderlich ist eine geeignete GDT-, HL7- oder JSON-Schnittstelle, über die das vorhandene System den Aufruf erzeugt. Eine Kompatibilität mit jeder Praxissoftware ist nicht zugesagt.

13.2 Der Kunde veranlasst die erforderliche Einrichtung und Konfiguration der Fremdschnittstelle durch seinen Praxissoftware- oder Schnittstellenanbieter. Dessen Lizenzen, Einrichtung und Betreuung sind nicht im Modulpreis enthalten. MedicScreen prüft die vereinbarte Anbindung vor produktiver Nutzung. Individuelle Schnittstellenentwicklung und zusätzliche Integrationsarbeiten bedürfen einer gesonderten Beauftragung nach Ziffer 9. Die Modulbuchung allein löst keinen Zusatzauftrag aus.

13.3 Der produktive Betrieb setzt eine erfolgreiche Schnittstellenprüfung sowie die erforderlichen Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen voraus. Es werden nur die für den Aufruf notwendigen Angaben übermittelt und angezeigt; Aufrufnummern oder Pseudonyme sind zu bevorzugen. Diagnosen, Befunde und Behandlungsdetails gehören nicht in die Anzeige. Der Kunde stellt eine geeignete Rechtsgrundlage und notwendige Patienteninformationen sicher. Der Patientenaufruf ersetzt keine organisatorische Kontrolle des Praxisablaufs.

14. Buchung, Abrechnung und Kündigung der Module

14.1 Module sind zusätzlich zum bestehenden Basisabonnement jederzeit in Textform buchbar und ohne Kündigungsfrist kündbar. Die Gebühr beginnt mit funktionsfähiger Freischaltung, beim Patientenaufruf nach erfolgreicher Schnittstellenprüfung, frühestens zum gewünschten Modulbeginn. Der Anbieter bestätigt die Freischaltung in Textform. Eine Kündigung wirkt mit Zugang beim Anbieter oder zu einem ausdrücklich genannten späteren Termin.

14.2 Module werden separat monatlich abgerechnet. Angebrochene Modulmonate werden taggenau nach den tatsächlichen Tagen des jeweiligen Modulmonats anteilig berechnet. Überzahlungen werden erstattet oder gutgeschrieben. Die Buchung und Kündigung von Modulen verändern die Mindestlaufzeit des Basisabonnements nicht; mit dessen Ende enden alle Module automatisch.

15. Kundenseitige Störungen, externe Ausfälle und höhere Gewalt

15.1 Die Wiederherstellung kundenseitiger Stromversorgung, Internet- und Netzwerkverbindungen sowie die Behebung von Router-, Leitungs-, Gebäude- oder Hardwaredefekten gehören nicht zur Monatspauschale. Dies gilt auch für Störungen durch nachgewiesene Fehlbedienung, nicht abgestimmte Eingriffe, Fremdsoftware oder unterbrochene Zugänge, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat. Weiterführende Diagnose und Wiederherstellung können nach Ziffer 9 beauftragt werden. Die gesetzliche Beweislast wird nicht verändert.

15.2 Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes Ereignis, das auch durch zumutbare Vorsorge nicht vermeidbar ist. Sie befreit die betroffene Partei nur für Dauer und Umfang der tatsächlich verhinderten Leistung. Die Partei informiert unverzüglich und begrenzt Auswirkungen nach Möglichkeit. Nicht jeder Strom-, Internet-, Hosting-, Sicherheits- oder Dienstleisterausfall ist höhere Gewalt. Ereignisse aus dem Verantwortungsbereich des Anbieters werden dadurch nicht pauschal ausgenommen.

15.3 Ist nur die Infrastruktur des Kunden betroffen und stellt der Anbieter seine Leistung vertragsgemäß bereit, bleibt die Pauschale geschuldet. Fällt die geschuldete Anbieterleistung aus, richten sich Vergütung, Minderung, Erstattung und Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften. Rechte bei länger dauernder Störung bleiben bestehen.

16. Störungsmeldung und Mängelrechte

16.1 Der Kunde meldet erkennbare Störungen möglichst zeitnah mit den für die Eingrenzung verfügbaren Informationen. Diese Mitwirkung begründet keinen pauschalen Verlust gesetzlicher Mängelrechte und keine Verschiebung der gesetzlichen Beweislast. Der Anbieter prüft Mängel seiner geschuldeten Leistung und beseitigt sie innerhalb angemessener Zeit. Hierfür wird das Servicekontingent nicht verbraucht und kein gesondertes Entgelt verlangt.

16.2 Die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf vertragsgemäße Bereitstellung, Mangelbeseitigung, Minderung und gegebenenfalls Kündigung oder Rücktritt, bleiben bestehen. Für Schadensersatz gilt Ziffer 18. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit nicht eine wirksame individuelle Vereinbarung etwas anderes bestimmt.

17. Gesonderte Hardwarelieferung, Einrichtung und Vor-Ort-Leistungen

17.1 Hardwarekauf, Miete oder Leihe von Geräten, Versand, Montage, Ersteinrichtung, Vor-Ort-Termine und weitere Integrationen sind nur Bestandteil der Leistung, wenn ausdrücklich beauftragt. Umfang, Termin, Preis, Eigentumsverhältnisse und gegebenenfalls Rückgabe richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Separat verkaufte Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung ihres Kaufpreises Eigentum des Anbieters; mit Vertragsende bereits bezahlte Kaufhardware verbleibt beim Kunden.

17.2 Für Lieferungen und abnahmebedürftige Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere zu Gefahrübergang, Abnahme und Mängeln. Eine bloße Bereitstellung oder das Ausbleiben einer Rückmeldung gilt nicht aufgrund dieser AGB als Abnahme. Zusätzliche Anfahrts- oder Ausfallkosten werden nicht pauschal erhoben; es bedarf einer gesonderten Vereinbarung oder eines nachgewiesenen gesetzlichen Anspruchs.

18. Haftung

18.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang übernommener Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

18.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Mängel- und Minderungsrechte bleiben unberührt.

18.3 Ein etwaiges Mitverschulden, insbesondere bei der Verletzung zumutbarer Mitwirkungs- oder Datensicherungspflichten, wird nur nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Ein pauschaler Ausschluss für Datenverlust oder Datenschutzverletzungen wird nicht vereinbart.

19. Zahlungsverzug und verhältnismäßige Sperrung

19.1 Verzug, Verzugszinsen und erforderliche Verzugskosten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Zahlungserinnerung oder Rechnung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Mahnung. Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen.

19.2 Bei erheblichen fälligen Zahlungsrückständen darf der Anbieter Leistungen nur nach vorheriger Mahnung, angemessener Zahlungsfrist und ausdrücklicher Sperrandrohung im verhältnismäßigen Umfang vorübergehend sperren, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Berechtigte Minderungs- oder Zurückbehaltungsrechte dürfen nicht durch eine Sperrung unterlaufen werden. Bei konkreter akuter Sicherheitsgefahr ist eine auf das Erforderliche begrenzte Sicherungsmaßnahme möglich; der Kunde wird unverzüglich informiert. Nach Wegfall des Grundes wird die Leistung unverzüglich wieder freigegeben.

20. Datenschutz, Vertraulichkeit und Berufsgeheimnisse

20.1 Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften und behandeln vertrauliche Informationen zweckgebunden und vertraulich. In allgemeine Präsentationsslides dürfen keine Patientendaten oder anderen Gesundheitsdaten eingestellt werden. Für den gesondert gebuchten Patientenaufruf gilt Ziffer 13. Für die Verarbeitung eigener Kontakt-, Abrechnungs- und Nutzungsdaten gelten ergänzend die Datenschutzhinweise des Anbieters.

20.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen. Darin werden insbesondere Weisungen, Datenkategorien, Unterauftragnehmer, Speicherorte, Zugriffsschutz, Löschfristen, Betroffenenrechte, Sicherheitsvorfälle und Rückgabe bzw. Löschung geregelt. Diese AGB ersetzen die Vereinbarung nicht. Der produktive Patientenaufruf beginnt erst nach Klärung dieser Voraussetzungen.

20.3 Fernzugriffe werden auf den vereinbarten Player und den erforderlichen Zweck beschränkt; ein allgemeiner Zugriff auf andere Praxisgeräte ist nicht vereinbart. Soweit Berufsgeheimnisse nach § 203 StGB betroffen sein können, stellen die Parteien vor einem Zugriff die erforderliche Einbindung mitwirkender Personen und Vertraulichkeitsverpflichtungen sicher. Der Anbieter verpflichtet die von ihm eingesetzten Personen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.

21. Vertragsende, Anbieterwechsel und Datenexport

21.1 Mit Vertragsende enden das zeitlich eingeräumte Software-Nutzungsrecht, die Bereitstellung, Fernwartung, Support und gebuchte Module. Der Anbieter beendet seine Fernzugriffsberechtigungen. Gesetzliche Herausgabe-, Datenübertragungs- und Wechselrechte bleiben bestehen. Die nachfolgenden Wechselregeln gelten für die als Datenverarbeitungsdienst erbrachten MedicScreen-Leistungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) und haben insoweit Vorrang vor entgegenstehenden Laufzeit- oder Exportregelungen.

21.2 Der Kunde kann einen Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Übertragung in eigene IT-Systeme oder die Löschung zur Beendigung per E-Mail an info@medicscreen.de verlangen. Die Ankündigungsfrist bis zum Wechselbeginn beträgt höchstens zwei Monate ab Zugang. Der Wechsel wird ohne unangemessene Verzögerung, regelmäßig innerhalb einer anschließenden Übergangszeit von höchstens 30 Kalendertagen, durchgeführt. Der Anbieter unterstützt im gesetzlich erforderlichen Umfang, führt seine Leistungen während der Übergangszeit fort und wahrt Geschäftskontinuität, Datensicherheit und vereinbarte Funktionen. Die Parteien und ein neuer Anbieter wirken nach Treu und Glauben zusammen.

21.3 Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, informiert der Anbieter spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang des Wechselverlangens mit Begründung und einer alternativen Übergangszeit von höchstens sieben Monaten. Der Kunde darf die Übergangszeit einmal nach den gesetzlichen Vorgaben verlängern. Der Vertrag endet bei erfolgreichem Abschluss des Wechsels; bei gewünschter Löschung ohne Wechsel endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Die Beendigung wird bestätigt. Für die gesetzlich geschuldeten Wechselhandlungen und die Datenextraktion wird kein gesondertes Wechselentgelt erhoben. Eine besondere Vorfälligkeits- oder Wechselstrafe wird nicht vereinbart. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen bleiben nach den vereinbarten Sätzen zahlbar.

21.4 Exportierbar sind, soweit für den Kunden vorhanden und gespeichert, kundeneigene Texte, Bilder, Videos, Logos und Teamangaben, Slides und zugehörige Inhalts- und Designparameter, Playlists, Reihenfolgen, Zeitpläne, Standort- und Gerätezuordnungen, Kundeneinstellungen sowie kundenzugehörige Eingabe-, Ausgabe- und Nutzungsdaten einschließlich der zugehörigen Metadaten. Der Anbieter stellt strukturierte Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format wie JSON oder CSV und Medien in den vorhandenen Dateiformaten bereit. Notwendige Informationen über Formate, Verfahren, verfügbare Schnittstellen und bekannte technische Grenzen werden für den konkreten Datenbestand auf Anfrage vor dem Wechsel bereitgestellt. Der Wechsel ist nicht von einem gesonderten kostenpflichtigen Migrationsauftrag abhängig.

21.5 Nicht übertragen werden Plattform-Quellcode, geheime Schlüssel und Passwörter, interne Sicherheits- und Administrationsdaten ohne Kundenbezug, Daten anderer Kunden sowie durch Rechte des Anbieters oder Dritter geschützte allgemeine Vorlagen, Bibliotheken und Plattformbestandteile, soweit keine Übertragungsberechtigung besteht. Diese Ausnahmen dürfen den gesetzlich geschuldeten Wechsel nicht behindern. Eine Funktionsgleichheit fremder Software oder die Übertragung von MedicScreen-Lizenzen auf fremde Systeme ist damit nicht zugesagt. Informationen zum Wechsel stehen unter https://medicscreen.de/agb#vertragsende bereit.

21.6 Nach Ende der Übergangszeit bleiben exportierbare Kundendaten und digitale Vermögenswerte mindestens 30 Kalendertage zur Abholung verfügbar. Anschließend werden sie nach den gesetzlichen Anforderungen und den Datenschutzvereinbarungen gelöscht, soweit keine abweichende wirksame Vereinbarung oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Personenbezogene Daten werden entsprechend der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zurückgegeben oder gelöscht. Vorauszahlungen für die Zeit nach einer wirksamen vorzeitigen Vertragsbeendigung werden zeitanteilig erstattet. Ein über gesetzliche Wechselpflichten hinausgehender individueller Migrationsservice bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

22. Preisänderungen und Änderungen der Vertragsbedingungen

22.1 Der Anbieter kann spätestens vier Monate vor Ende der jeweiligen Basisvertragslaufzeit in Textform einen neuen Preis für die folgende Laufzeit anbieten. Die Mitteilung nennt bisherigen und neuen Nettopreis, den vorgesehenen Beginn sowie den Preis für den gewählten Zahlungszeitraum. Die Änderung setzt eine Zustimmung des Kunden in Textform voraus; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Einigung gilt der bisherige Preis fort, soweit keine Partei fristgerecht kündigt. Individuelle Abreden und gesetzliche Umsatzsteueränderungen bleiben unberührt.

22.2 Für laufende Module bedürfen Preisänderungen ebenfalls einer Vereinbarung; eine neue Preisangabe auf der Website ändert bestehende Buchungen nicht. Neue AGB oder sonstige wesentliche Vertragsänderungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart werden. Allein die Veröffentlichung oder fortgesetzte Nutzung begründet keine Zustimmung.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aschaffenburg, soweit beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Für andere Kunden, insbesondere freiberuflich tätige Personen ohne Kaufmannseigenschaft, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

23.2 Änderungen sollen zur Dokumentation in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller, auch mündlicher Abreden bleibt unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen. Die Vertrags- und AGB-Sprache ist Deutsch.